Das dwif unterstützt das Ressort Strategie, Organisation und Finanzen.

Hamburger Senat legt Gesetz für Bettensteuer vor

am . Veröffentlicht in Strategie, Orga & Finanzen

Mit Einnahmen aus einer Kultur- und Tourismustaxe wolle der Senat der Stadt Hamburg seine Haushaltsmittel stärken, um ab 2013 die kulturelle, touristische und sportliche Attraktivität der Freien und Hansestadt Hamburg durch weitere Projekte steigern zu können.

Der Senat habe mit dem Entwurf eines Kultur- und Tourismustaxengesetzes dafür den Weg bereitet. Wie die Gelder genau verteilt werden sollen, stehe noch nicht fest. Da es sich um eine Steuer handele, sei es nicht zulässig, gesetzlich festzuschreiben, wofür das Geld genutzt werde.

Frank Horch, Senator für Wirtschaft, Verkehr und Innovation: „Der Wettbewerb um Touristen aus aller Welt erfordert erhebliche Anstrengungen und neue Wege. Die zusätzlichen Einnahmen aus der Kultur- und Tourismustaxe bieten die Chance, die tourismuswirtschaftlichen Potenziale Hamburgs für mehr Wachstum und Beschäftigung aktiver zu nutzen und damit letztlich auch die Tourismusbranche selbst zu unterstützen.“

Prof. Barbara Kisseler, Kultursenatorin: „Das großartige Kulturangebot der Stadt ist ein wesentlicher Grund für die Attraktivität Hamburgs. Zu einer richtigen Metropole wird eine Stadt aber erst durch die Breite einer freien und vitalen Kulturszene. Mindestens die Hälfte der neuen Kultur- und Tourismustaxe sollen unmittelbar der Kultur zu Gute kommen, damit mittelfristig auch Spielräume für neue und innovative kulturelle Akzente geschaffen  werden können.“

Die Einführung der Kultur- und Tourismustaxe ist für den 1.1.2013 vorgesehen. Die Besteuerung erfolge erst ab einem Nettoentgelt von 10 Euro je Übernachtung. Erfasst würden alle Übernachtungsgäste, also auch Geschäftsreisende. Steuerschuldner sei der Betreiber des Beherbergungsbetriebes.

Mit den Einnahmen sollen Projekte und Vorhaben gefördert werden, die die Attraktivität Hamburgs auf nationaler und internationaler Ebene stärkten. Dazu könnten z.B. große Kulturfestivals, Sonderausstellungen in Hamburger Museen oder große Theaterproduktionen mit überregionaler Anziehungskraft zählen, ebenso wie Sportveranstaltungen oder Events. Ebenfalls gefördert werden sollen die Verbesserung der Informationsangebote für die Gäste Hamburgs, ein verstärktes touristisches Auslandsmarketing wie auch der Geschäftstourismus. In Betracht kämen auch relevante kleinteiligere Formate, die die kulturelle Attraktivität Hamburgs überregional kennzeichneten.

Nachdem die Bemühungen um eine freiwillige Abgabe durch die Hotellerie gescheitert waren, legte der Senat nun einen Gesetzentwurf vor. Er muss von der Bürgerschaft noch gebilligt werden. Der Termin zur Einführung der Kultur- und Tourismustaxe sei mit dem 1.1.2013 so gewählt, dass eine für den Herbst 2012 erwartete Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Revisionsverfahren des Landes Rheinland-Pfalz gegebenenfalls noch  berücksichtigt werden könne.

www.hamburg.de

Tags: Bundesland: Hamburg
Städte: Hamburg
Nichts verpassen: Newsletter abonnieren