Positives Signal für Ferienwohnungen in Wohngebieten

am . Veröffentlicht in Politik & Recht

door 864735 640Der Deutsche Ferienhausverband e. V. und der Deutsche Tourismusverband e. V. begrüßen den Referentenentwurf zur Klarstellung der Baunutzungsverordnung.

In einer Verbändeanhörung vor dem Ausschuss des BMUB wird am heutigen Donnerstag der Entwurf des „Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ diskutiert. Der Deutsche Ferienhausverband (DFV) und der Deutsche Tourismusverband (DTV) begrüßen in einer gemeinsamen Stellungnahme den Vorstoß des Bauministeriums, Ferienwohnungen als nicht störende Gewerbe- und Beherbergungsbetriebe einzustufen.

In einer Klarstellung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sollen Ferienwohnungen demnach in allgemeinen Wohngebieten ausnahmsweise zulässig sein. Der Referentenentwurf schlägt zudem eine Lösung für Ferienwohnungen in reinen Wohngebieten vor. Sie könnten zukünftig als kleine Beherbergungsbetriebe im Ausnahmefall zugelassen werden – wenn sie einige Voraussetzungen erfüllen.

Der DFV und der DTV werten die Signale aus Berlin positiv. Da Ferienwohnungen in der BauNVO in Wohngebieten nicht explizit genannt sind, kam es in den letzten Jahren immer wieder zu Rechtsunsicherheiten. Mehrere Klagen haben dazu geführt, dass die Vermietung in Wohngebieten von einigen Kommunen verboten wurde. In der offiziellen Stellungnahme der beiden Verbände heißt es, dass das neue Gesetz einen wichtigen Grundstein für mehr Rechtssicherheit lege.

Einzig die Einschränkungen für Ferienwohnungen in reinen Wohngebieten halten die Verbände für wenig sinnvoll. Der Entwurf besage, dass in reinen Wohngebieten Ferienwohnungen nur dann genehmigt werden könnten, wenn die Wohnnutzung überwiege. Eine solche Beschränkung sei für die Verbände wenig praktikabel. „Viele Immobilien bestehen aus einer Wohnung und mehreren Ferienwohnungen. Diese wären zukünftig von der Vermietung ausgeschlossen“, kritisiert Tobias Wann, Vorsitzender des DFV.

Die Einschränkung liege vor allem in den erhöhten Anforderungen an den Lärmschutz begründet, die für reine Wohngebiete gelten. Der DFV widerspricht dieser Argumentation und merkt an: „Das traditionelle Nebeneinander von Ferienwohnungen und Dauerwohnungen hat jahrelang konfliktfrei funktioniert. Nicht immer sind dabei die meisten Wohnungen von Dauermietern belegt. Probleme gibt es dennoch nur in seltenen Fällen. Dauermieter und Feriengäste kommen in der Regel gut miteinander aus. Vermieter von Ferienimmobilien sind an einem einvernehmlichen Miteinander interessiert und haben ein Auge auf ihre Gäste. Und wenn es doch einmal zu Störungen kommt, bleibt immer noch der Weg, wie bei Dauermietverhältnissen, dagegen ordnungsrechtlich vorzugehen“, ergänzt Wann.

Die vorgesehene Beschränkung betreffe vor allem private Vermieter, die bereits Ferienwohnungen in Wohngebieten vermieten oder beim Investitionsvorhaben fest mit den Einnahmen kalkuliert hätten, beispielsweise um den eigenen Hausbau zu finanzieren. Sie seien von dieser Regulierung akut in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. „Statt eine starre Beschränkung in der BauNVO festzulegen, empfehlen wir, den Kommunen den Handlungsspielraum zu lassen, gemäß den Gegebenheiten vor Ort eingreifen und planen zu können“, so Wann.

Die Verbände sind sich einig, dass mit dem Gesetz eine wichtige Weichenstellung für den Tourismusstandort Deutschland vorgenommen wird. „Das Gesetz muss nun so schnell wie möglich verabschiedet werden“, fordert DTV-Hauptgeschäftsführerin Claudia Gilles. „Kommunen, Ferienwohnungsvermieter und Investoren brauchen endlich Rechtssicherheit, um für die Saison 2017 planen zu können. Das stärkt den Tourismus vor Ort und die Investitionsbereitschaft in strukturschwachen Gebieten.“

www.deutscher-ferienhausverband.de
www.deutschertourismusverband.de

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