Ferienkorridor: Scharfe Kritik aus Schleswig-Holstein an Kultusministerkonferenz

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Schulterschluss in Schleswig-Holstein: Die großen Verbände kritisieren die angekündigte Regelung des Sommerferienkorridors.

Gemeinsam engagieren sich ADAC Schleswig-Holstein, DEHOGA Schleswig-Holstein, IHK Schleswig-Holstein und Tourismusverband Schleswig-Holstein demnach für einen Mindestkorridor von 90 Tagen und eine Beteiligung aller Bundesländer am rollierenden System in Punkto Sommerferienregelung.

Der erste vorliegende Entwurf der Bildungsministerien der Länder, über den auf der Kultusministerkonferenz am 12./13. Juni entschieden werden soll, soll allem Anschein nach und entgegen aller Hoffnungen wiederum nur einen Korridor deutlich unterhalb der angestrebten 90 Tage zu beinhalten. Die schleswig-holsteinische Tourismuswirtschaft sei sich darüber einig, dass die touristischen Belange in vollem Umfang berücksichtigt werden müssten.

„Das Veto von Bildungsministerin Wende zu der Beschlussvorlage der KMK zur Feststellung der Ferientermine wäre ein deutliches Zeichen für eine tourismusverträgliche Lösung und eröffnet den Raum für eine seriöse Abwägung der Interessen“, so Dr. Jörn Klimant, Vorsitzender des TVSH.

Die Tourismuswirtschaft in Schleswig-Holstein sei mit 7,7 Milliarden Euro Umsatz und 170.000 Beschäftigten einer der wichtigsten Wirtschaftszweige für das Land, wachse seit Jahren unter dem Bundesdurchschnitt und benötige Rahmenbedingungen, die eine Rückkehr auf den Wachstumspfad unterstützten. Dazu gehöre unabdingbar die Sommerferienregelung. Gerhard Hillebrand, stell-vertretender Vorsitzender des ADAC Schleswig-Holstein, ergänzt: „Fehlende Umsätze in der Tourismusbranche bewirken einerseits geringere Steuereinnahmen. Andererseits hat eine Verkürzung des Korridors Auswirkungen auf Familien mit Kindern, eines der wichtigen Marktsegmente für die Tourismuswirtschaft in Schleswig-Holstein. Bei einer Verkürzung des 90-Tage-Korridors käme es zudem zwangsläufig zu einem geringeren Angebot und damit einhergehend zu höheren Preisen.“

Zusätzlich seien betriebswirtschaftliche Argumente zu bedenken. "Gerade für kleine und mittelständische Betriebe der Tourismuswirtschaft sind Saison verlängernde Maßnahmen von existenzieller Bedeutung. Diese Unternehmen erwirtschaften in der Zeit der Sommerferien einen großen Teil des gesamten Jahresumsatzes. Die Konzentration der Nachfragespitze auf einen nicht ausreichend bemessenen Gesamtferienzeitraum führt für unsere Gäste zu Einschränkungen bei der Verfügbarkeit der Quartiere und zu einer Verteuerung des Angebotes. Für das Gastgewerbe werden Einbußen bei der Auslastung und insgesamt Umsatzrückgänge die Folge sein. Ein zu kurzer Sommerferienzeitraum ist daher wirtschafts- und familienfeindlich und konterkariert die langjährigen Bemühungen zur Saisonverlängerung“, meint Dirk Nicolaisen, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der
IHK Flensburg.

Auch der DEHOGA Schleswig-Holstein schließe sich diesen Aussagen an und weise für den Fall einer Verkürzung des Ferienkorridors auf die Konsequenzen für den Personalbereich hin. Axel Strehl, Präsident des DEHOGA Schleswig-Holstein bekräftigt: „Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels bedeuten kürzere Einsatzzeiten auch größere Schwierigkeiten für unsere Betriebe im Land, überhaupt geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen, ganz zu schweigen von der Höchstbelastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Spitzenzeiten.“

Dr. Jörn Klimant ergänzt die kommunale Perspektive: „Kommunen, die große Teile der touristischen Infrastruktur bereitstellen und finanzieren, entgehen direkte und indirekte Einnahmen aus ihrer betrieblichen Tätigkeit.“ Würden der Tourismuswirtschaft Schleswig-Holsteins Umsatzpotenziale entzogen, könnten notwendige Investitionen zur Verbesserung der Qualität von touristischen Dienstleistungen, Ausstattung und Infrastruktur nicht getätigt werden. Dies gefährde die Wettbewerbsfähigkeit des Urlaubslandes Schleswig-Holstein.

Tourismuswissenschaftler hätten errechnet, dass sich die wirtschaftlichen Einbußen für Schleswig-Holstein durch die Ferienregelung je nicht gewährtem Ferientag auf ca. 15,6 Mio. Euro beliefen. Von den Folgen sei Schleswig-Holstein neben Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern besonders betroffen, da vor allem für die drei norddeutschen Bundesländer (die Feriengebiete zwischen Nordsee und Ostsee) gelte, dass in der Regel nur eine Nachfrage in der Sommersaison bestehe.

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Tags: Bundesland: Schleswig-Holstein
Destinationen: Nordsee, Ostsee